Für die baurechtliche Einreichung inkl. Wohnbauförderung bei Neubauten wird ein Planungsenergieausweis benötigt. Nach Fertigstellung des Bauvorhabens ist der Planungsenergieausweis mit der tatsächlichen Bauausführung zu überprüfen und als Bestandsausweis auszustellen.
Bei Förderangelegenheiten bei Sanierungen ist zuerst ein Bestandsenergieausweis erforderlich, mit Energieberatungsprotokoll, dem Sanierungsenergieausweis mit Berücksichtigung der geplanten Sanierungstätigkeiten und ein Bestandsenergieausweis, mit Berücksichtigung der tatsächlich zum Einsatz kommenden Baustoffen.
Oft wird jedoch auf die Überführung eines Planungs- und Sanierungsenergieausweises in einen Bestandsenergieausweis aus Kostengründen verzichtet, teilweise wegen Unwissenheit.
ZT-Zertifikat: http://www.zt-energieausweis.at/berechner.asp?ID=61983&ListNr=2